AGB's
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von Elektro Wörndl GesmbH.

 

1. Für sämtliche Anbote, Verkäufe, Lieferungen und Reparaturen gelten nachstehende Bedingungen:
Allenfalls bestehende widersprechende allgemeine Geschäftsbedingungen des anderen Vertragsteiles sind unwirksam, wenn die Abweichung von den hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich schrift-lich vereinbart worden sind.
Ganz allgemein bedürfen abweichende Vereinbarungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für diesen Punkt.

2. Der Erfüllungsort jeglicher Verpflichtung ist Salzburg.

3. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg.

4. Es gilt ausschließlich österreichisches Sachrecht. Gem. Art. 6 CISG wird die Anwendbarkeit dieses Übereinkommens ausgeschlossen.

5. Mängel sind unverzüglich bei Lieferung bzw. nach Reparatur schriftlich und substantiiert zu rügen; erfolgt keine (fristgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
Begehrt der Vertragspartner bei Gattungssachen Wandlung oder angemessene Preisminderung, so kann sich Elektro Wörndl GesmbH. von ihrer Leistungspflicht durch Austausch der mangelhaften Sache innerhalb angemessener Frist befreien. Begehrt der Vertragspartner Preisminderung, so hat Elektro Wörndl GesmbH. die Möglichkeit, sich nach ihrer Wahl durch Nachtragen des Fehlenden oder durch Verbesserung von ihrer Leistungspflicht zu befreien.
Die Gewährleistung wird für nach sechs Monaten nach Übergabe bzw. Reparatur der Sache hervorkommende Mängel ausgeschlossen.

6. Bedungene bzw. zugesicherte Eigenschaften im Sinne des § 922 ABGB sind als derartige Zusicherungen ausdrücklich zu kennzeichnen, widrigen-falls durch Elektro Wörndl GesmbH. keinerlei Haftung für derartige Eigenschaften übernommen wird.

7. Elektro Wörndl GesmbH. haftet nicht für Schäden, die leicht fahrlässig durch sie selbst bzw. ihre Gehilfen verursacht wurden.
Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Folge- und Begleit-schäden.

8. Bis der Kaufpreis bzw. Werklohn inkl. sämtlicher Nebengebühren bzw. Spesen anfechtungsfest in der wirtschaftlichen Verfügungsmacht von Elektro Wörndl GesmbH. eingelangt ist, bleiben die gelieferten bzw. eingebauten Waren im alleinigen und unbeschränkten Eigentum von Elektro Wörndl GesmbH. Sie sind dem Käufer bzw. Werkbesteller lediglich anvertraut, sodass dieser nicht berechtigt ist, über die Sachen ohne Einwilligung von Elektro Wörndl GesmbH. zu verfügen.
Der Käufer bzw. der Werkbesteller ist verpflichtet, Elektro Wörndl GesmbH. sofort zu ver-ständigen, falls die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gepfändet werden sollten. Der Käufer bzw. Werkbesteller ist darüber hinaus verpflichtet, Elektro Wörndl GesmbH. sämtliche Kosten eines allenfalls notwendigen Ver-fahrens zur Durchsetzung ihres Eigentumsrechtes an diesen Waren zu ersetzen.

9. Sollte der Käufer bzw. Werkbesteller durch Verarbeitung oder Vereinigung Alleineigentum an den Waren, die unter Eigentumsvorbehalt an ihn geliefert wurden, erwerben, so überträgt er bereits jetzt an Elektro Wörndl GesmbH. Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vereinigung.
Der Käufer bzw. Werkbesteller hat in diesen Fällen jene neue Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzusehen ist, unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu verwahren.
Als Wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gilt der Bruttorechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages von 10 % des Bruttoendverbraucherpreises.

10. Der Käufer bzw. Werkbesteller ist zur Weiterveräußerung oder Verwendung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur im üblichen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Ansprüche, die zuvor angeführt wurden, tatsächlich auf Elektro Wörndl GesmbH. übergehen.

11. Wird die bestellte bzw. reparierte Ware nicht binnen fünf Werktagen nach Verständigung durch Elektro Wörndl GesmbH. vom Käufer bzw. Werkbesteller oder dessen Gehilfen abgeholt, wird diese auf Gefahr des Käufers bzw. Werkbestellers unter Anrechnung einer Lagergebühr in der Höhe von 3 % des Brutto-rechnungsbetrages pro angefangenem Monat (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer für den Zeitraum von sechs Monaten, gerechnet ab dem Ende der Abholfrist bei Elektro Wörndl GesmbH. eingelagert.
Nach Ablauf dieser Frist ist Elektro Wörndl GesmbH. berechtigt, die Ware zu entsorgen.
Dies wiederum auf Kosten und Gefahr des Käufers bzw. Werkbestellers.
Darüber hinaus ist der Käufer bzw. Werkbesteller bei Verschulden verpflichtet, eine Manipulationsgebühr in der Höhe von 20 % des Brutto-kaufpreises bzw. Bruttowerklohnes zuzüglich allfälliger Entsorgungskosten an Elektro Wörndl GesmbH. zu bezahlen.

12. Alle Warenlieferungen sind sofort bei Empfang der Ware in bar ohne Abzug zu bezahlen. Wurde ein Kauf auf Rechnung vereinbart, so ist diese sofort nach Erhalt ohne Abzug eines Skontos zur Zahlung fällig.
Ebenfalls hat der Käufer bzw. Werkbesteller Fahrtkosten von Elektro Wörndl GesmbH. entsprechend den aufliegenden Verrechnungssätzen an diese binnen derselben Frist zu bezahlen.

13. Sollte Elektro Wörndl GesmbH. aufgrund eines angeblichen Garantiefalles tätig geworden sein, verpflichtet sich der Kunde, in dessen Eigentum das zu reparierende Gerät steht, sämtliche angefallenen Kosten zu tragen, sollte vom Garanten ? aus welchen Gründen auch immer ? die Zahlung abgelehnt werden. Diese Klausel betrifft nicht von Elektro Wörndl GesmbH. zu erfüllende eigene Gewährleistungs-pflichten.

14. Bei Zahlungsverzug ist Elektro Wörndl GesmbH. unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist berechtigt, die Waren sofort zurück zu verlangen und ohne vorherige Verständigung abzuholen, wobei der Käufer bzw. Werkbestellter sämtliche hiebei anfallenden Kosten zu tragen hat.

15. Wurde schriftlich eine Teilzahlung vereinbart, so ist Elektro Wörndl GesmbH. berech-tigt, den gesamten Werklohn bzw. Kaufpreis sofort einzufordern, wenn der Käufer bzw. Werkbesteller mit einer Rate im Rückstand ist und diese zuvor unter Androhung des Terminsverlustes mit Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen gemahnt wurde.

16. Der Zahlungsverzug des Käufers bzw. Werkbestellers führt im übrigen dazu, dass Elektro Wörndl GesmbH. unter den zuvor angeführten Modalitäten berechtigt ist, sämtliche anderen Forderungen gegenüber diesem Vertragspartner fällig zu stellen.

17. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen; mindestens jedoch 12 % p.a.
Weiters verpflichtet sich der Käufer bzw. Werkbesteller anfallende Mahn-spesen in Höhe von € 10,-- pro Mahnschreiben bzw. notwendige Inkassoge-bühren einer anwaltlichen Vertretung entsprechend dem RATG zu tragen.

18. Tritt der Käufer bzw. Werkbesteller ungerechtfertigt vom Vertrag zurück, so gilt eine Stornogebühr in der Höhe von 20 % des Bruttokauf-preises bzw. Bruttowerklohnes als vereinbart, welche gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung Elektro Wörndl GesmbH. zu übergeben ist.

19. Sollte die Einbringlichkeit der Elektro Wörndl GesmbH. zustehenden Forderung im Sinne des § 1052 2.Satz ABGB gefährdet werden, was insbesondere durch Nicht-leistung einer allfälligen Anzahlung indiziert ist, hat der Käufer bzw. Werkbesteller über Aufforderung von Elektro Wörndl GesmbH. eine Sicherheit in der Höhe des Bruttoendverbraucherpreises binnen acht Tagen zu erlegen, widrigenfalls Elektro Wörndl GesmbH. sofort vom Vertrag zurücktreten kann, wobei der Käufer bzw. Werk-besteller eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Bruttoendverbraucher-preises zu leisten hat.

20. Die zuvor angeführten Stornogebühren stellen nur den Minimalersatz dar. Elektro Wörndl GesmbH. bleibt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schaden-ersatzanspruches unbenommen. Der Käufer bzw. Werkbesteller anerkennt die Angemessenheit dieser Stornogebühren, sodass eine Ermäßigung derselben bei Rechtsgeschäften mit Vollkaufleuten außer Betracht zu bleiben hat.

21. Sämtliche Sendungen und Lieferungen, inkl. etwaiger Rücksendungen, erfolgen auf Gefahr des Käufers bzw. Werkbestellers und gehen zu seinen Lasten. Der Käufer bzw. Werkbesteller haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes.

22. Lieferungen erfolgen in angemessener Lieferzeit.
Sämtlichen Lieferverbindlichkeiten von Elektro Wörndl GesmbH. liegt ein ungehinderter Pro-duktionsgang eines von Elektro Wörndl GesmbH. verschiedenen Produzenten zugrunde.
Elektro Wörndl GesmbH. haftet nicht für Verzögerungen, die in der Sphäre dieses Produzenten situiert sind.

23. Von Elektro Wörndl GesmbH. zur Verfügung gestellte Proben, Muster u.ä. sind als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Farbe etc. anzusehen.

24. Die Invalidität einzelner Klauseln der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der restlichen Klauseln nicht.
Kann sich ein Vertragsteil aufgrund zwingender gesetzlicher Normen nicht auf eine der vorliegenden Bestimmungen berufen, so gilt dies auch für den anderen Teil.

25. Die Regelungen der Punkte 1. letzter Absatz, 3., 5. 1.Absatz, 5. letzter Absatz, 6. und 7., gelten nicht für Verbrauchersachen.

Stand: 1.1.2015